Teilnahmebedingungen Reisetombola der Stiftung Fly & Help

Teilnahmebedingungen zur Tombola von Fly & Help

Die Teilnahme an der Reisetombola der Stiftung Fly & Help, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Veranstalter

Veranstalter der Jubiläumstombola ist:

Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP
Langst. 10, 57612 Kroppach
Telefon: +49 (0) 2688-989011
E-Mail: info@fly-and-help.de
https://www.fly-and-help.de/

Die Tombola findet im Rahmen des 40-jährigen Jubiläums des Reisebüro FABER sowie der Reise- & Kreuzfahrtmesse auf der Burg Kastellaun statt.

Der Reinerlös der Tombola verbleibt bei der Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP.

Organisation und Durchführung werden unterstützt durch das Reisebüro FABER.

Ablauf der Tombola

Die Tombola läuft bis zum 20.09.2026.

Die Teilnahme erfolgt durch den Erwerb eines Tombola-Loses. Ein Tombola-Los kostet 5,00 €. Jedes gültig erworbene Los nimmt mit der aufgedruckten Losnummer einmal an der Verlosung teil.

Die Lose sind nur innerhalb des Teilnahmezeitraums erhältlich. Nach Teilnahmeschluss können keine Lose mehr berücksichtigt werden.

Die Gewinnermittlung erfolgt nach Ablauf des Teilnahmezeitraums im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Ziehung der Losnummern.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Tombola ist der Erwerb eines gültigen Tombola-Loses erforderlich. Die Teilnahme ist nicht an den Erwerb einer Reise oder einer sonstigen Dienstleistung gebunden.

Mehrfachteilnahmen sind möglich. Jedes erworbene Los nimmt einzeln an der Verlosung teil.

Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Originallos aufzubewahren. Gewinne werden nur gegen Vorlage des entsprechenden Originalloses ausgehändigt, sofern im Einzelfall nichts anderes geregelt ist.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nicht teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die unmittelbar an der Organisation, Durchführung oder Ziehung der Tombola beteiligt sind. Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere bei Manipulationen, versuchten Manipulationen, Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder falschen bzw. irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme.

Gewinne

Im Rahmen der Reisetombola werden verschiedene Sachpreise, Gutscheine und Reiseleistungen bzw. reisebezogene Leistungen verlost.

Die konkrete Gewinnliste wird am Tombola-Stand, auf der Veranstaltungsseite oder in anderer geeigneter Form veröffentlicht.

Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Gewinne sind nicht übertragbar, sofern dies nicht ausdrücklich durch den Veranstalter zugelassen wird. Für einzelne Gewinne, insbesondere Reisegutscheine, Hotelaufenthalte, Reiseleistungen oder veranstalterbezogene Gutscheine, können zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Anbieters gelten, insbesondere Einlösefristen, Verfügbarkeiten, Ausschlusszeiten, Mindestaufenthalte, Eigenanteile oder sonstige Einschränkungen.

Mit der Inanspruchnahme eines Gewinns verbundene Zusatzkosten, insbesondere Anreise, Verpflegung, persönliche Ausgaben, Versicherungen oder sonstige Nebenkosten, gehen zu Lasten des Gewinners, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Gewinns sind.

Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Gewinnermittlung, Benachrichtigung und Übergabe der Gewinne

Die Gewinner werden durch Ziehung der Losnummern ermittelt.

Die Gewinnnummern werden nach der Ziehung bekanntgegeben, zum Beispiel auf der Website des Veranstalters, über Social-Media-Kanäle des Veranstalters oder in anderer geeigneter Form.

Sofern auf dem Losabschnitt Kontaktdaten angegeben wurden, kann der Veranstalter die Gewinner zusätzlich telefonisch, per E-Mail oder auf anderem geeigneten Weg benachrichtigen.

Die Aushändigung eines Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner gegen Vorlage des gültigen Originalloses. Sollte ein Gewinner nicht persönlich erscheinen können, kann der Gewinn nach vorheriger Abstimmung auch an eine bevollmächtigte Person ausgegeben werden.

Meldet sich ein Gewinner trotz Bekanntgabe oder Benachrichtigung nicht innerhalb von drei Wochen nach der Ziehung oder kann der Gewinn aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht übergeben werden, kann der Gewinnanspruch verfallen. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall vor, den Gewinn erneut auszulosen oder anderweitig im Sinne des Tombolazwecks zu verwenden.

Beendigung oder Änderung der Tombola

Der Veranstalter behält sich vor, die Tombola aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Vorgaben, Manipulationsversuchen, technischen Störungen oder sonstigen Umständen, die den planmäßigen Ablauf der Tombola wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen.

Datenschutz

Für die Teilnahme an der Tombola kann die Angabe personenbezogener Daten erforderlich sein, insbesondere Name, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, sofern eine Benachrichtigung der Gewinner erfolgen soll.

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Tombola, zur Gewinnbenachrichtigung und zur Gewinnübergabe verarbeitet.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Durchführung der Tombola und zur Abwicklung der Teilnahme erforderlich ist. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung eines Gewinns erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Eine Veröffentlichung von Namen, Fotos oder sonstigen personenbezogenen Angaben von Gewinnern erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung der jeweiligen Person.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung und Abwicklung der Tombola nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Teilnehmer haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter:
https://www.fly-and-help.de/datenschutz

Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für Sach- und Rechtsmängel von Gewinnen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Veranstalter keine weitergehende Haftung, soweit gesetzlich zulässig. Etwaige Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Anbieter oder Sponsor des Gewinns bleiben unberührt.

Anwendbares Recht

Die Tombola unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Tombola sind an den Veranstalter zu richten. Die Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum der Website der Rainer Meutsch Stiftung FLY & HELP .

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

Viel Glück wünscht FLY & HELP sowie das Team des Reisebüro FABER!